FAQ
Ja, uns ist es möglich mit jeder Krankenkasse abzurechnen.
Für jede Hin- und Rückfahrt ist ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten zu zahlen. Das sind mindestens 5€ und höchstens 10€, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt.
Tipp: Der Eigenanteil entfällt, wenn Sie im Besitz eines gültigen Befreiungsausweises sind. Reichen Sie die entsprechenden Unterlagen oder Nachweise mit dem Antrag zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“.
- Personen mit dem Pflegegrad 4 oder 5.
- Personen, die bis zum 31. Dezember 2016 die Pflegestufe 2 hatten und seit dem 1. Januar 2017 mindestens den Pflegegrad 3 haben.
- Personen, die den Pflegegrad 3 haben und zusätzlich dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. (Die Mobilitätseinschränkung stellt die Ärztin bzw. der Arzt auf dem Muster 4 fest.)
Für genehmigunspflichtige Fahrten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Ja, wir führen auch Privatfahrten durch und stellen diese in Rechnung. Treten Sie für ein unverbindliches Angebot gerne mit uns in Kontakt.